Erkennung schädlichen Verhaltens

Bei rollenbasierter Verwaltung:
  • Zur Ausführung dieses Tasks ist die Berechtigung Richtlinieneinstellung – Virenschutz und HIPS erforderlich.
  • Sie können keine Richtlinien bearbeiten, die sich nicht in Ihrer aktiven Teilverwaltungseinheit befinden.

Weitere Informationen finden Sie unter Verwalten von Rollen und Teilverwaltungseinheiten.

Die Erkennung schädlichen Verhaltens ist die dynamische Analyse aller Programme, die auf einem Computer laufen, um potenziell schädliche Aktivitäten zu erkennen und zu sperren.

Die Erkennung schädlichen Verhaltens ist standardmäßig aktiviert.

So ändern Sie die Einstellung zur Erkennung und Meldung schädlichen Verhaltens:

  1. Prüfen Sie, welche Antivirus- und HIPS-Richtlinie von den Computergruppen verwendet wird, die Sie konfigurieren möchten.
  2. Doppelklicken Sie im Fensterbereich Richtlinien auf Antivirus und HIPS.
  3. Doppelklicken Sie dann auf die Richtlinie, die Sie ändern möchten.
    Das Dialogfeld Antivirus- und HIPS-Richtlinie wird geöffnet.
  4. Stellen Sie sicher, dass im Fensterbereich On-Access-Scans das Kontrollkästchen Verhaltensüberwachung aktivieren ausgewählt ist.
  5. Klicken Sie neben Verhaltensüberwachung aktivieren auf Konfigurieren.
  6. Verfahren Sie im Dialogfeld Verhaltensüberwachung konfigurieren wie folgt:
    • Aktivieren Sie das Kontrollkästchen Erkennung schädlichen Verhaltens, um Warnmeldungen an den Administrator bei schädlichem Verhalten zu versenden und entsprechende Prozesse zu blockieren.
    • Deaktivieren Sie das Kontrollkästchen Erkennung schädlichen Verhaltens, wenn Sie die Erkennung schädlichen Verhaltens deaktivieren möchten.
      Hinweis: Wenn Sie die Erkennung schädlichen Verhaltens deaktivieren, wird auch die Erkennung verdächtigen Verhaltens deaktiviert. Bitte beachten Sie, dass die Erkennung schädlichen Datenverkehrs nicht deaktiviert wird.