Aktivieren der Kontrolle unangebrachter Websites
Zum Aktivieren von Web Control in Enterprise Console und zur Verwendung der Kontrolle unangebrachter Websites verfahren Sie wie folgt:
Anmerkung: Bei rollenbasierter Verwaltung:
- Sie müssen über die Berechtigung Richtlinieneinstellung – Web Control verfügen, um eine Web Control-Richtlinie bearbeiten zu können.
- Sie können keine Richtlinien bearbeiten, die sich nicht in Ihrer aktiven Teilverwaltungseinheit befinden.
Nähere Informationen zur rollenbasierten Verwaltung entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Verwalten von Rollen und Teilverwaltungseinheiten.
So aktivieren Sie die Kontrolle unangebrachter Websites: