Aktivieren der Kontrolle unangebrachter Websites

Zum Aktivieren von Web Control in Enterprise Console und zur Verwendung der Kontrolle unangebrachter Websites verfahren Sie wie folgt:

Anmerkung: Bei rollenbasierter Verwaltung:
  • Sie müssen über die Berechtigung Richtlinieneinstellung – Web Control verfügen, um eine Web Control-Richtlinie bearbeiten zu können.
  • Sie können keine Richtlinien bearbeiten, die sich nicht in Ihrer aktiven Teilverwaltungseinheit befinden.

Nähere Informationen zur rollenbasierten Verwaltung entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Verwalten von Rollen und Teilverwaltungseinheiten.

So aktivieren Sie die Kontrolle unangebrachter Websites:

  1. Prüfen Sie, welche Web Control-Richtlinie von den Computergruppen verwendet wird, die Sie konfigurieren möchten. Weitere Informationen finden Sie unter Welche Richtlinien sind einer Gruppe zugewiesen?.
  2. Doppelklicken Sie im Fensterbereich Richtlinien auf Web Control. Doppelklicken Sie dann auf die Richtlinie, die Sie ändern möchten.
    Das Dialogfeld Web Control-Richtlinie wird angezeigt.
  3. Wählen Sie auf der Registerkarte Allgemein die Option Web Control aktivieren.
    Die Richtlinie zur Kontrolle unangebrachter Websites wird angezeigt. Sie können die den 14 Kategorien zugewiesenen Standardmaßnahmen nach Belieben anpassen. Weitere Informationen finden Sie unter Auswahl einer Maßnahme zu Website-Kategorien.