Zulassen von Websites
Bei rollenbasierter Verwaltung:
- Zur Ausführung dieses Tasks ist die Berechtigung Richtlinieneinstellung – Virenschutz und HIPS erforderlich.
- Sie können keine Richtlinien bearbeiten, die sich nicht in Ihrer aktiven Teilverwaltungseinheit befinden.
Weitere Informationen finden Sie unter Verwalten von Rollen und Teilverwaltungseinheiten.
Wenn Sie eine von Sophos als schädlich eingestufte Website zulassen möchten, fügen Sie die Seite zur Liste der zugelassenen Seiten hinzu. URLs zugelassener Websites werden nicht von der Web-Filterfunktion von Sophos erfasst.
ACHTUNG:
Wenn Sie Websites, die von Sophos als schädlich eingestuft wurden, zulassen, sind Ihre Benutzer nicht vor Threats geschützt. Stellen Sie sicher, dass der Zugriff auf eine Website sicher ist, bevor Sie sie zulassen.
So lassen Sie eine Website zu:
Hinweise
- Wenn Download-Scans aktiviert sind und Ihre Benutzer eine Seite mit einem Threat aufrufen, wird der Zugriff auf die Seite gesperrt, auch wenn die Website zugelassen wurde.
- Wenn Sie Web Control verwenden, werden Seiten, die von der Web Control-Richtlinie gesperrt werden, auch dann blockiert, wenn Sie sie hier zulassen. Wenn Sie Zugriff auf die Website gewähren möchten, müssen Sie sie mit der Filterfunktion von Web Control und in der Antivirus- und HIPS-Richtlinie zulassen. Weitere Informationen zu Web Control finden Sie unter Web Control-Richtlinie.