Verwalten von Website-Ausschlüssen

Wenn Sie die Richtlinie zur Kontrolle potenziell unerwünschter Websites ausgewählt haben, können Sie Ausschlüsse zu den Maßnahmen „Blockieren“ und „Warnen“ festlegen. Sie können Websites ausschließen, indem Sie sie in die Liste zulässiger oder blockierter Websites aufnehmen. Einträge können in Form von IP-Adressen oder Domänennamen vorliegen. Zudem können Sie vorhandene Website-Einträge bearbeiten bzw. von einer Liste entfernen.

Anmerkung: Bei Überschneidungen bzw. Konflikten zwischen den Maßnahmen „Blockieren“ und „Zulassen“ hat die Maßnahme „Blockieren“ Vorrang. Wenn die gleiche IP-Adresse etwa in der Liste „Blockieren“ und „Zulassen“ enthalten ist, wird die Website blockiert. Wenn ferner eine Domäne in der Liste „Blockieren“, eine ihrer Unterdomänen jedoch in der Liste „Zulassen“ enthalten ist, werden die Domäne und sämtliche Unterdomänen blockiert.

So fügen Sie Website-Ausschlüsse hinzu:

  1. Klicken Sie auf der Registerkarte Website-Ausschlüsse auf die Schaltfläche Hinzufügen neben dem Textfeld Zugelassene Websites oder Gesperrte Websites.
  2. Klicken Sie im Dialogfeld Zulässige Website hinzufügen auf Domänenname, IP-Adresse mit Subnetz-Maske oder IP-Adresse. Über den Textfeldern finden Sie jeweils Beispiele für das Format.
  3. Geben Sie iin das Textfeld den Domänennamen oder die IP-Adresse der Website ein, die Sie zulassen oder blockieren möchten.
  4. Klicken Sie auf OK.
Wenn Sie Websites bearbeiten oder aus eine Liste entfernen möchten, wählen Sie die Website aus und klicken Sie auf Bearbeiten oder Entfernen.