Web Control-Richtlinie / Kontrolle unangebrachter Websites |
Wenn Sie die Richtlinie zur Kontrolle potenziell unerwünschter Websites ausgewählt haben, können Sie Ausschlüsse zu den Maßnahmen „Blockieren“ und „Warnen“ festlegen. Sie können Websites ausschließen, indem Sie sie in die Liste zulässiger oder blockierter Websites aufnehmen. Einträge können in Form von IP-Adressen oder Domänennamen vorliegen. Zudem können Sie vorhandene Website-Einträge bearbeiten bzw. von einer Liste entfernen.
So fügen Sie Website-Ausschlüsse hinzu: