Web Control-Richtlinie / Kontrolle unangebrachter Websites |
Wenn Web Control aktiviert ist und Sie die Richtlinie zur Kontrolle potenziell unangebrachter Websites aktiviert haben, können Sie den jeweiligen Kategorien Maßnahmen zuordnen. Zudem können Sie auf der Basis der Standardrichtlinie eine neue Richtlinie erstellen. Für weitere Informationen, siehe Erstellen einer Richtlinie.
So wählen Sie eine Maßnahme zu Website-Kategorien aus: