Zulassen von Websites

Bei rollenbasierter Verwaltung:

Für weitere Informationen, siehe Verwalten von Rollen und Teilverwaltungseinheiten.

Wenn Sie eine von Sophos als schädlich eingestufte Website zulassen möchten, fügen Sie die Seite zur Liste der zugelassenen Seiten hinzu. URLs zugelassener Websites werden nicht von der Web-Filterfunktion von Sophos erfasst.

ACHTUNG:
Wenn Sie Websites, die von Sophos als schädlich eingestuft wurden, zulassen, sind Ihre Benutzer nicht vor Threats geschützt. Stellen Sie sicher, dass der Zugriff auf eine Website sicher ist, bevor Sie sie zulassen.

So lassen Sie eine Website zu:

  1. Prüfen Sie, welche Antivirus- und HIPS-Richtlinie von den Computergruppen verwendet wird, die Sie konfigurieren möchten.
  2. Doppelklicken Sie im Fensterbereich Richtlinien auf Antivirus und HIPS.
  3. Doppelklicken Sie dann auf die Richtlinie, die Sie ändern möchten.
    Das Dialogfeld Antivirus- und HIPS-Richtlinie wird geöffnet.
  4. Klicken Sie auf Autorisierungen.
    Das Dialogfeld Authorization Manager wird angezeigt.
  5. Klicken Sie auf der Registerkarte Websites auf Hinzufügen.
    • Zum Hinzufügen eines Website-Eintrags wählen Sie diesen in der Liste der Zugelassenen Websites aus und klicken Sie auf Bearbeiten.
    • Zum Löschen eines Website-Eintrags wählen Sie diesen in der Liste der Zugelassenen Websites aus und klicken Sie auf Entfernen.
Die Website wird in der Liste der zugelassenen Websites aufgeführt.

Hinweise