Web Control-Richtlinie / Kontrolle unangebrachter Websites |
Die Funktion zur Kontrolle unangebrachter Websites umfasst 14 Kategorien zur Kontrolle der Inhalte, die Benutzer im Browser aufrufen können. Für weitere Informationen, siehe Kontrolle unangebrachter Websites.
Die im Folgenden beschriebenen Website-Kategorien werden gefiltert. Die Standardmaßnahme für die jeweilige Kategorie wird in Klammern angegeben. Kategorien können jeweils als Blockieren, Warnen oder Zulassen eingestuft werden. Wenn die Option Zulassen ausgewählt wird, kann der Benutzer auf alle Seiten in der Kategorie zugreifen. Anweisungen zum Ändern der Maßnahme finden Sie unter Auswahl einer Maßnahme zu Website-Kategorien.
Pornografie (Blockieren): Die Kategorie umfasst unter anderem pornografische Produkte wie Sexspielzeug, CD-ROMs, Videos, Kinderpornografie (einschließlich der IWF-Liste), Dienstleistungen für Erwachsene, wie Videokonferenzen, Begleitdienste, Strip-Clubs; Geschichten mit erotischen Inhalten und Schilderungen sexueller Handlungen; pornografische Cartoons und Animationen; Online-Gruppen oder Foren mit sexuellen Inhalten; Seiten mit sexueller oder erotischer Ausrichtung mit vollständiger oder teilweiser Nacktheit; Abbildungen sexueller Handlungen Text oder Grafiken in Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung oder Gewalt. Sonstige Darstellungen von Nacktheit.
Intolerantes Verhalten (Blockieren) : Die Kategorie umfasst Seiten, die die Degradierung von oder Angriffe auf bestimmte Bevölkerungsschichten oder Institutionen aufgrund von Religion, Rasse, Nationalität, Geschlecht, Alter, Behinderung oder sexueller Ausrichtung fördern oder dazu auffordern; Seiten, die eine politische oder gesellschaftliche Auffassung vertreten, deren Anhänger sich selbst als überlegen ansehen oder die bestimmte Gruppen aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, Geschlecht, Alter, Behinderung oder sexueller Ausrichtung ausschließen; Seiten, auf denen der Holocaust verleugnet oder unsachgemäß dargestellt wird sowie sonstige geschichtsverzerrende Seiten; Seiten, die die Mitgliedschaft in Gangs1 oder Kultvereinigungen2 erzwingen wollen oder Mitglieder für solche Vereinigungen anwerben; militante oder extremistische Seiten; Seiten mit außerordentlich unsensiblen oder anstößigen Inhalten, einschließlich von Seiten, die sich despektierlich über andere Glaubensrichtungen oder Weltanschauungen äußern oder diese nicht anerkennen.
1Gangs sind Gruppen, deren Hauptaktivität in der Organisation krimineller Handlungen besteht. Sie verfügen über einen Namen oder ein Erkennungszeichen, und die Mitglieder begehen individuell oder im Kollektiv Straftaten im Namen der Gruppe.
2 Unter Kultvereinigungen sind Gruppen zu verstehen, deren Mitglieder auf manipulative Weise angeworben und durch ungebührliche Einflussnahme (Persönlichkeits- und Verhaltensveränderungen) gebunden wurden; die Führungsspitze der Gruppen ist allmächtig, ihre Ideologie totalitär und Individuen werden der Gruppe untergeordnet; die Gruppe positioniert sich außerhalb der Gesellschaft.
Spyware (Blockieren): Die Kategorie umfasst Seiten, die die Erfassung oder Verfolgung von Daten anbieten oder anpreisen (ohne Kenntnis oder ausdrückliche Zustimmung des Endbenutzers oder Unternehmens). Hierzu zählen schädliche ausführbare Dateien oder Viren, Überwachungssoftware sowie unerwünschte gewerbliche Software, Spyware und Call Home-Malware.
Gewalt (Warnen): Die Kategorie umfasst Seiten, die gewalttätige Übergriffe auf Menschen, Tiere oder Einrichtungen darstellen, beschreiben oder ermutigen; Abbildungen von Folter, Verstümmlung, Blut oder schrecklichen Todesszenen; Förderung, Ermutigung oder Darstellung von Selbstverletzung oder Selbstmord (auch durch Essstörungen oder Sucht); Anweisungen oder Kits zum Erstellen von Bomben oder anderen zerstörerischen Gegenständen; Seiten, die Terrorismus verherrlichen; Gewaltsport oder gewaltverherrlichende Spiele (inkl. Video- und Online-Spiele).
Waffen (Warnen): Die Kategorie umfasst Seiten zum Online-Verkauf oder Seiten mit Bestellinformationen wie Preislisten oder Händlerstandorten; Seiten, die vornehmlich Inhalte in Zusammenhang mit dem Verkauf von Schießwaffen, Waffen, Munition oder Giftstoffen aufweisen oder auf solche Seiten verlinken; Klubs, die Waffentraining mit Maschinengewehren, Automatikwaffen oder sonstigen Angriffswaffen sowie Sniper-Training anbieten.