Kontrolle unangebrachter Websites
Bei der Basisversion der Kontrolle von Websites können Sie die Aktivitäten der Benutzer anhand von 14 Kategorien filtern. Den Kategorien wurde jeweils eine Standardmaßnahme zugeordnet. Sie können die Maßnahme jedoch auch nach Wunsch anpassen.
Benutzern kann der Zugriff auf eingeschränkte Websites verweigert werden. Dem Benutzer wird ein Ereignis angezeigt, das ebenfalls an Sophos Enterprise Console übermittelt wird.
Benutzer können jedoch auch beim Aufrufen kontrollierter Websites gewarnt werden. Auch wenn der Benutzer den Fortgang nicht fortsetzt, wird die Warnung angezeigt. Ruft der Benutzer die Seite trotz der Warnmeldung auf, wird ein weiteres Ereignis an Sophos Enterprise Console gesendet.
Bei Auswahl der Maßnahme „Zulassen“ für eine Website-Kategorie können Benutzer alle Seiten in der Kategorie aufrufen, sofern keine Website-Ausschlüsse definiert wurden. Bei Auswahl der Kontrolle unangebrachter Websites werden Ereignisse in Zusammenhang mit der Maßnahme „Zulassen“ nicht protokolliert.