Kontrolle unangebrachter Websites

Anmerkung: Die Funktion ist nicht im Umfang aller Lizenzen enthalten. Wenn Sie die Funktion nutzen möchten, müssen Sie eine entsprechende Lizenz erwerben. Für weitere Informationen, siehe http://www.sophos.com/de-de/products/complete/comparison.aspx.

Bei der Basisversion der Kontrolle von Websites können Sie die Aktivitäten der Benutzer anhand von 14 Kategorien filtern. Den Kategorien wurde jeweils eine Standardmaßnahme zugeordnet (Details können Sie dem Abschnitt Website-Kategorien entnehmen). Sie können die Maßnahme jedoch auch nach Wunsch anpassen. Entsprechende Anweisungen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Auswahl einer Maßnahme zu Website-Kategorien.

Benutzern kann der Zugriff auf eingeschränkte Websites verweigert werden. Dem Benutzer wird ein Ereignis angezeigt, das ebenfalls an Enterprise Console übermittelt wird.

Benutzer können jedoch auch beim Aufrufen kontrollierter Websites gewarnt werden. Auch wenn der Benutzer den Fortgang nicht fortsetzt, wird die Warnung angezeigt. Ruft der Benutzer die Seite trotz der Warnmeldung auf, wird ein weiteres Ereignis an Enterprise Console gesendet.

Anmerkung: Sowohl HTTP- als auch HTTPS-Websites werden zwar in allen unterstützten Browsern gefiltert, die Benutzerbenachrichtigungen unterscheiden sich jedoch. Bei HTTP-Seiten werden Benutzer über Seiten benachrichtigt, die in die Kategorie „Blockieren“ oder „Warnen“ fallen. Bei HTTPS werden Benutzer lediglich über Seiten aus der Kategorie „Blockieren“ in Form einer Sprechblasenmeldung in der Symbolleiste von Windows informiert. „Warn“-Maßnahmen werden bei HTTPS weder angezeigt noch blockiert. Benutzer können die gewünschte Seite aufrufen. Das Ereignis wird in Enterprise Console als Maßnahme „Fortsetzen“ protokolliert.

Bei Auswahl der Maßnahme „Zulassen“ für eine Website-Kategorie können Benutzer alle Seiten in der Kategorie aufrufen, sofern keine Website-Ausschlüsse definiert wurden. Bei Auswahl der Kontrolle unangebrachter Websites werden Ereignisse in Zusammenhang mit der Maßnahme „Zulassen“ nicht protokolliert.

Anmerkung: Zugelassene Websites werden dennoch von der Live-URL-Filterfunktion (Web-Schutz) in Sophos Endpoint Security and Control gescannt.